Verlässliche Unterstützung, wenn sie gebraucht wird

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können – mit Respekt, Sorgfalt und im Sinne ihrer Wünsche.

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VertrauenGrundlage der Betreuung
⚖️
SelbstbestimmungIm Mittelpunkt der Arbeit
🛡️
VerlässlichkeitVerantwortungsvolle Begleitung
🌿
WürdeRespektvoller Umgang
Selbstbestimmung Vertrauen Rechtliche Betreuung

Über mich

Mein Name ist Michael Heinrich. In meinem Betreuungsbüro übernehme ich rechtliche Betreuungen, die vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht der Mensch: Ich unterstütze die von mir betreuten Personen dabei, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Ihre Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgeblich.

Mein Büro befindet sich in Bad Laasphe, NRW. Mein weiteres Einzugsgebiet umfasst angrenzende Regionen im Umkreis von ca. 20–30 Kilometern, sodass Hausbesuche und persönliche Absprachen jederzeit zeitnah gewährleistet sind.

📋 Als registrierter Berufsbetreuer erfülle ich alle Anforderungen nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und bin bei der zuständigen Betreuungsbehörde registriert.

Aufgabenbereiche

Je nach gerichtlichem Beschluss übernehme ich Aufgaben in folgenden Bereichen:

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Schuldenregulierung, Kontoführung und Zahlungsverkehr im Interesse der betreuten Person.

Gesundheitssorge

Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen, Kommunikation mit Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Aufenthalt & Wohnen

Angelegenheiten rund um Wohnung, Mietverhältnisse und die Wahl einer geeigneten Wohnform oder Pflegeinrichtung.

Behörden & Ämter

Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Versicherungen und Betreuungsgerichten.

So läuft eine Betreuung ab

Transparent und nachvollziehbar – von der ersten Anregung bis zur dauerhaften Begleitung.

Anregung

Betroffene, Angehörige oder Institutionen regen beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung an.

Gerichtsbeschluss

Das Gericht prüft den Bedarf und bestellt einen Betreuer für die festgelegten Aufgabenbereiche.

Kennenlernen

In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen Wünsche, Ziele und Bedürfnisse.

Begleitung

Ich übernehme die Aufgaben aus dem Gerichtsbeschluss und halte regelmäßigen persönlichen Kontakt.

Haben Sie Fragen?

Ich bin für Betroffene, Angehörige, Gerichte und Betreuungsbehörden gerne erreichbar.